Am Sonntag, 30. November 2025, dem 1. Advent wird der neue Kirchengemeinderat und die Landessynode gewählt. Wir rufen alle auf, an der Wahl teilzunehmen. Wer bis Sonntag, 23. November 2025 noch keine Bescheinigung über die Aufnahme in die Wählerliste als Wahlausweis erhalten hat, sollte sich bis spätestens Donnerstag, 27. November 2025, 18.00 Uhr im Pfarrbüro melden.
Am Wahltag kann im Evangelischen Gemeindehaus in der Zeit zwischen 9.30 Uhr und 16 Uhr gewählt werden. Die ausgegebenen Wahlausweise müssen zur Abstimmung mitgebracht werden.
Wird von der Briefwahl Gebrauch gemacht, so werden die ausgefüllten Briefwahlunterlagen dem Wahlausweis, der zugleich Briefwahlschein ist, zusammen mit der Versicherung über die persönliche Kennzeichnung beigefügt. Die Entgegennahme von Wahlbriefen erfolgt durch das Pfarramt Erdmannhausen, Schulstr. 10, 71729 Erdmannhausen. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 16 Uhr eingegangen sein.
Es sind in unserer Gemeinde 9 Kirchengemeinderäte zu wählen. Bei der Wahl zum Kirchengemeinderat hat jeder Wähler/jede Wählerin 9 Stimmen. Hierfür wurden aus der Gemeinde die folgenden Gemeindeglieder vorgeschlagen, die auf den Stimmzetteln aufgeführt sind.
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Dröge, Ramona |
Projektmanagerin |
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Huber, Gudrun |
Krankenschwester |
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Kober, Annette |
Kauffrau im Einzelhandel |
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Schwaderer, Adelheid |
Medizinisch-technische Assistentin |
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Scierski, Barbara |
Bibliothekarin |
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Stegmaier, Wolfram |
Kaufmann f. Tourismus |
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Wein, Eberhard |
Redakteur |
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Wernet, Annett |
Medizinische Fachangestellte |
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Wittke, Tanja |
Polizeibeamtin |
Diese Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl des Kirchengemeinderats stellen sich im Gottesdienst am Sonntag, 9.11.25 vor.
Bei der Wahl zur Landessynode gehört unsere Gemeinde zum Wahlkreis 4, in dem 6 Laien und 3 Theologen und je ein Ersatzmitglied zu wählen sind. Ersatzmitglieder für die Landessynode sind diejenigen, die nach den gewählten Synodalen die meisten Stimmen erhalten haben. Bei der Wahl zur Landessynode hat jeder Wähler für Theologen 3 Stimmen und für Laien 6 Stimmen. Die Bewerber können Sie dem Aushang und den in Kirche und Gemeindehaus ausliegenden Listen entnehmen. Alle weiteren Informationen zu den Veranstaltungen und den Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie unter www.kbwlb.de
Bei beiden Wahlen können nur die in den Wahlvorschlägen genannten Bewerber gewählt werden. Die Einzelheiten des Wahlvorgangs sind auf den Stimmzetteln erläutert.
Die Wählerliste wird vom 20. Oktober bis zum 24. Oktober 2025 zur Einsichtnahme bereitgehalten. Gegen die Wählerliste ist ggf. bis zum 24. Oktober 2025 um 18 Uhr Einsprache möglich, falls jemand die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Wählerliste annimmt (§ 10 Absatz 3 KWO).
Sie können die Wählerliste diese Woch von Montag bis Freitag von 8.30 bis 10.30 Uhr im Pfarramt einsehen.